Rechtliche Aspekte

Rechtliche Grundlagen für Pflegekräfte


Die Kölner Seniorenbetreuung24 steht für 100% legale Betreuungsmodelle und faire Arbeitsbedingungen

Um dem bundesweiten Fachkräftemangel bei Altenpflegefachkräften zu begegnen, hat es sich die Kölner Seniorenbetreuung24 zur Aufgabe gemacht, liebevolle und erfahrene Pflegekräfte aus Osteuropa zur häuslichen Pflege nach Deutschland zu vermitteln. Damit geben wir älteren Menschen die Möglichkeit, trotz ihrer Betreuungsbedürftigkeit in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben.

Alle von uns vermittelten Pflegekräfte sind legal beschäftigt und werden rechtmäßig gemäß den Vorgaben der EU-Entsenderichtlinie nach Deutschland entsendet. Was das konkret bedeutet und was Sie sonst noch zu den rechtlichen Aspekten der 24-Stunden-Betreuung wissen müssen, haben wir für Sie zusammengefasst.

Dienstleistungsfreiheit in der EU

Seit der EU-Osterweiterung im Jahr 2004 ist es osteuropäischen Firmen gestattet, Pflegekräfte zu Arbeitszwecken legal nach Deutschland zu entsenden. Eine gesonderte Arbeitserlaubnis ist seitdem nicht mehr vonnöten. Die Betreuungskräfte sind sozialversicherungspflichtig bei dem Dienstleister in ihrem Heimatland beschäftigt, es gelten jedoch die deutschen Arbeitsbestimmungen zu Arbeits- und Pausenzeiten, Urlaubstagen sowie Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfall. Außerdem ist der deutsche Mindestlohn zu zahlen, der derzeit bei 9,35 Euro liegt. 

Bei der 24 Stunden Betreuung durch eine Pflegekraft aus Osteuropa werden in der Regel zwei Verträge geschlossen: ein Betreuungsvertrag mit dem ausländischen Arbeitgeber und ein Vermittlungsvertrag mit der deutschen Vermittlungsagentur.

Die Kölner Seniorenbetreuung24 steht für faire Löhne und faire Arbeitsbedingungen. Wir sind der Meinung, dass unsere Pflegekräfte aus Litauen großartige Arbeit vollbringen und dementsprechend entlohnt werden sollten. Deshalb arbeiten wir nur mit Agenturen zusammen, die uns angemessene Arbeitsbedingungen und Lohnzahlungen vertraglich zugesichert haben.

Ihre Vorteile im Überblick

Kölner Seniorenbetreuung24
S. Serepinaite
Rotterbergstr. 7
50996 Köln

Telefon: 0221 – 78 94 27 95
Telefax: 0221 – 75 98 62 70

Möglichkeiten der 24-Stunden-Pflege

Neben dem Entsendemodell besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine selbstständige Betreuungsperson mit der 24 Stunden Pflege zu beauftragen. Da die Betreuerin ihren Stundensatz selbst festlegt, können die Kosten hier jedoch teils stark variieren. Nicht zu unterschätzen ist auch das Risiko einer Scheinselbstständigkeit, bei der Sie als Auftraggeber zusätzliche Zahlungen in Form von Sozialabgaben, Versicherungsleistungen und ggf. sogar Strafzahlungen aufbringen müssten.

Grundsätzlich können Sie auch die Rolle des Arbeitgebers einnehmen, indem Sie eine Pflegekraft direkt bei sich anstellen. Sie müssen dann aber auch sämtliche versicherungs- und sozialversicherungsrelevante Pflichtbeiträge selbst entrichten. Hinzu kommt, dass Sie für die Einhaltung der Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz selbst verantwortlich sind. Um die gesetzlichen Ruhe- und Pausenzeiten zu wahren, müssten Sie fast schon zwangsläufig mehrere Pflegekräfte im Turnus beschäftigen und parallel bezahlen. Daraus entstehen für Sie schnell monatliche Kosten i.H.v. 5000 Euro.

Das Entsendemodell bringt aber nicht nur für Sie als Auftraggeber enorme Vorteile mit sich. Auch die Pflegekräfte selbst profitieren davon, schließlich verdienen sie in Deutschland weit mehr als in ihrer Heimat Litauen bei einer vergleichbaren Tätigkeit. Dort liegt der gesetzliche Mindestlohn derzeit bei gerade einmal 3,72 Euro. Das ist nur knapp mehr als ein Drittel des deutschen Mindestlohns.

Was ist die A1-Bescheinigung?

Als Nachweis für die ordnungsgemäße Anstellung im Heimatland und die Rechtmäßigkeit der Entsendung dient die A1 Bescheinigung. Diese wird durch den litauischen Rentenversicherungsträger ausgestellt und bescheinigt, dass die Pflegekraft in ihrem Heimatland Sozialversicherungsbeträge entrichtet. Gemäß der Entsenderichtlinie ist die Pflegekraft in Deutschland folglich von der Zahlung der Sozialversicherungsverpflichtungen befreit.

Die Kölner Seniorenbetreuung24 arbeitet ausschließlich mit zuverlässigen Partnern aus Litauen zusammen, die sich an das EU-Recht halten und die Auflagen beider Staaten zu 100% erfüllen.

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Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gern.

Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema rechtliche Grundlagen, gesetzlicher Mindestlohn oder der Beschäftigung von Pflegekräften aus dem osteuropäischen Ausland? Dann kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie ausführlich und kompetent zur Seniorenbetreuung durch unser Team aus Pflegefachkräften. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!