Pflegevorsorge

Pflegevorsorge

Die Pflegevorsorge im Alter oder bei chronischen Erkrankungen ist ein wichtiges Thema. Oft decken die Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung den tatsächlichen Bedarf nicht optimal ab. Die sogenannte Pflegelücke entsteht. Hinzu kommt, dass aber immer mehr Pflegebedürftige auf externe Pflege angewiesen sind. Denn die Alterspyramide in Deutschland bewirkt, dass immer weniger junge Menschen auf immer mehr ältere treffen. Die Pflege nur im familiären Umfeld kann häufig nicht bedarfsgerecht geleistet werden. Hier erfahren Sie, wie Pflegevorsorge verwirklicht werden kann.

 
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Pflegevorsorge – darum ist sie so wichtig

Wenn die Rente und andere Leistungen aus der Sozialversicherung die Pflegeleistungen nicht bezahlen können, ist guter Rat oft teuer. Deshalb ist es bedeutend, die Pflegevorsorge frühzeitig zum Thema zu machen und individuell passgenau zu verwirklichen. Im Pflegefall können Betroffene dann sicher sein, dass die Lücke zwischen Pflegeaufwand und den Leistungen, die die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt, geschlossen wird. Das bedeutet gleichzeitig auch den Schutz der Angehörigen, die im Pflegefall nicht finanziell einzuspringen haben, wenn die optimale Versicherung besteht. Das gilt sowohl für Pflege im Pflegeheim, als auch in den vertrauten vier Wänden der gewohnten häuslichen Umgebung.

Pflegevorsorge: Kosten abhängig vom Pflegegrad

Niemand kann die Zukunft prognostizieren. Welche Kosten genau anfallen, hängt von Pflegegraden ab. Wichtig ist hier vor allem, ob jemand Unterstützung bei der Körperpflege, der Ernährung, der Fortbewegung oder beim Einkaufen braucht. Übrigens: Wenn Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sein sollten, können Sie widersprechen und diese überprüfen lassen. Und: Bei allen Pflegegraden ist die Kölner Seniorenbetreuung24 rund um die Uhr für Sie da.

 

Staatlich geförderte Pflegevorsorge?

Viele Menschen planen, für das Alter privat vorzusorgen. Der Staat unterstützt dies unter bestimmten Voraussetzungen. Das Modell, um das es sich dabei handelt, wird als „Pflege-Bahr“ bezeichnet. Hier erhalten Sie fünf Euro monatlich beziehungsweise 60 Euro jährlich vom Staat, wenn Sie die gesetzlichen Leistungen aus der Pflegeversicherung privat ergänzen. Für die Förderung ist eine Wartezeit von fünf Jahren vorgesehen. Erfreulich ist jedoch, dass die staatlich geförderte Pflegevorsorge keine Gesundheitsprüfung voraussetzt. Die Leistung wird im Leistungsfall monatlich ausbezahlt. Eine Aufstellung tatsächlicher Kosten ist nicht nötig. Ein Pflegegrad ist jedoch Voraussetzung. Im Bedarfsfall wird die Pflegebedürftigkeit (und damit der relevante Anspruch) einfach der Pflichtversicherungen nachgewiesen.

Welche Arten von Pflegeversicherung gibt es?

Pflegevorsorge ist etwas Individuelles, das maßgeschneidert erfolgen sollte. Hierfür gibt es unterschiedliche Produkte. Sie alle haben gemeinsam, dass das gesetzliche Pflegeversicherungsmodell ergänzt wird. Die gesetzliche Variante zahlt im Leistungsfall ein pflegegradabhängiges Pflegegeld (für die Grade II bis V sind das 316 Euro, 545 Euro, 728 Euro beziehungsweise 901 Euro. Dies kann durch die privaten Lösungen aufgestockt werden. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten: Dazu zählen die Pflegetagegeldversicherung und die Pflegekostenversicherung, die beide zu den Pflegezusatzversicherungen gehören. Die Pflegetagegeldversicherung leistet ein Tagegeld bei der Unterbringung in einem Pflegeheim. Die Pflegekostenversicherung erstattet die Kosten, die bei der Pflege anfallen – egal, ob diese Pflege daheim, teil- oder vollstationär umgesetzt wird. Als Ergänzung kann jeweils das Bahr-Pflegemodell hinzugenommen werden. Wichtig: Die Pflegekostenzusatzversicherung zahlt schon ab Pflegegrad 1.

Kosten steuerlich abzugsfähig?

Die Kosten für die Pflegezusatzversicherungen hängen davon ab, was Ihnen wichtig ist, sind also individuell. Wer in jungen Jahren abschließt, zahlt in aller Regel natürlich auch weniger. Hierzu gibt es Online-Rechner im Internet. Sie können natürlich nicht genau berechnen, bieten aber einen unabhängigen Vergleich, der nicht an einen bestimmten Versicherer gebunden ist und damit mit einem optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis punkten kann. Zudem kommt, dass sich Kosten für private Pflegeversicherungen auch steuerlich absetzen lassen. Das gilt sowohl für die private Einkommensteuererklärung, als auch für die von Selbstständigen und Unternehmern, die sich selbst versichern.

Besser individuell beraten lassen

Wir von der Kölner Seniorenbetreuung24 empfehlen Ihnen, sich bezüglich der Pflegevorsorge unbedingt kompetent beraten zu lassen und sich gegebenenfalls auch verschiedene Angebote dazu einzuholen. Wichtig ist es in diesem Zusammenhang, dass Sie Ihre eigenen Ansprüche für sich definieren und mit dem Pflegegeld, das staatlich verankert ist, kostentechnisch genau vergleichen. Auch eventuelle Vorerkrankungen, die später einmal einen Pflegebedarf generieren könnten, berücksichtigen Sie hier optimalerweise. Zu den Vorteilen ambulanter beziehungsweise stationärer Pflege beraten wir Sie zur Ergänzung selbstverständlich gerne. Kontaktieren Sie uns noch heute!

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