Häufige Fragen

Häufige Fragen rund um die 24-Stunden-Betreuung zu Hause

Im Rahmen der 24 Stunden Betreuung zu Hause erreichen uns immer wieder die gleichen Fragen. Um diese bereits vorab zu klären, haben wir für Sie eine Auswahl an häufig gestellten Fragen zusammengestellt. Sollte Ihr Anliegen damit noch nicht geklärt sein, können Sie uns natürlich auch jederzeit persönlich kontaktieren. Wir helfen Ihnen bei sämtlichen Fragen und Problemen gerne weiter!

Häufige Fragen zur 24 Stunden Betreuung

Wie schnell kann die Pflegekraft ihre Arbeit aufnehmen?

Wenn eine Person plötzlich pflegebedürftig wird, drängt die Zeit. Oft sind Familie und Freunde nicht dazu in der Lage, die Betreuung ihres Angehörigen zu übernehmen und auch die Unterbringung im Pflegeheim scheint für viele nicht die optimale Lösung zu sein. Wir von der Kölner Seniorenbetreuung24 wissen das und tun folglich alles dafür, die Seniorenbetreuung durch eine unserer liebevollen Pflegekräfte so schnell wie möglich beginnen zu lassen. Je nachdem, wie schnell Sie sich für eine Betreuungskraft entscheiden, kann diese innerhalb weniger Tage anreisen und ihre Arbeit unverzüglich aufnehmen. Teilen Sie uns am besten schon bei Ihrer Anfrage mit, wenn Sie dringend Hilfe benötigen, damit wir schnell reagieren können.

Ihre Vorteile im Überblick

Kölner Seniorenbetreuung24
S. Serepinaite
Rotterbergstr. 7
50996 Köln

Telefon: 0221 – 78 94 27 95
Telefax: 0221 – 75 98 62 70

Welche Leistungen beinhaltet die 24 Stunden Betreuung?

Die 24 Stunden Betreuung durch eine Pflegekraft aus Osteuropa umfasst eine ganze Reihe unterschiedlicher Aufgaben und Tätigkeiten, die den älteren Menschen dabei helfen, ihren Alltag noch weitgehend selbstbestimmt bewältigen zu können. Das umfasst im Wesentlichen:

Die medizinische Behandlungspflege gehört nicht zu den Leistungen einer 24-Stunden-Betreuungskraft. Diese ist in Deutschland den  ambulanten Pflegediensten vorenthalten. Die Betreuung durch eine Pflegekraft aus Osteuropa und die Unterstützung durch einen Pflegedienst schließen sich jedoch nicht gegenseitig aus. Sie können die Leistungen des Pflegedienstes zusätzlich zur 24-Stunden-Seniorenbetreuung in Anspruch nehmen. Wenn die pflegebedürftige Person über einen Pflegegrad verfügt, werden die Kosten dafür sogar teilweise von der Pflegekasse übernommen.

Arbeitet die Pflegekraft rund um die Uhr?

Die Begriffe „24 Stunden Betreuung“ und „24 Stunden Pflege“ haben sich im allgemeinen Sprachgebrauch als Branchenbezeichnungen für die von uns angebotenen Leistungen etabliert. Sie stehen sinnbildlich für das gemeinsame Leben von Betreuer*in und Betreuungsbedürftigem im Haushalt der betreuungsbedürftigen Person. „24 Stunden Pflege“ meint natürlich nicht, dass die Pflegekraft ununterbrochen arbeitet. Es handelt sich schließlich um Menschen, die wie jeder andere auch Ruhe und Entspannung brauchen, um bei ihrem nächsten Arbeitseinsatz motiviert und kraftvoll agieren zu können.

Gemäß der arbeitszeitlichen Vorschriften arbeiten unsere Betreuungskräfte in der Regel nicht länger als 40 Stunden pro Woche und maximal 160 Stunden im Monat. Pausenzeiten sollten zwingend eingehalten werden, um die Pflegekräfte nicht an den Rand ihrer Belastungsgrenzen zu bringen. Wir empfehlen ausdrücklich, der Pflegekraft einen freien Tag pro Woche zu gewähren. Natürlich richten sich die konkreten Arbeitszeiten aber auch immer nach dem individuellen Bedarf des Pflegebedürftigen, um eine optimale Betreuung zu gewährleisten.

Was muss ich zu Unterkunft und Verpflegung wissen?

Die Pflegekraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und erhält freie Kost und Logis von Ihnen als Auftraggeber. Sie müssen der Pflegekraft ein eigenes, abschließbares Zimmer zur Verfügung stellen, das diese alleinig und ungestört nutzen können muss. Dieses sollte mindestens mit einem Bett, einem Kleiderschrank und einer Kommode ausgestattet sein. Über zusätzlichen Wohnkomfort, zum Beispiel in Form eines eigenen Fernsehers, freuen sich die Pflegekräfte natürlich immer.

Darüber hinaus muss ein eigenes Bad vorhanden oder zumindest die Mitbenutzung eines Badezimmers gewährleistet sein. Auch die Küche muss die Pflegekraft mitbenutzen dürfen. Oft kochen die Pflegekräfte für den Pflegenden und nehmen dann die Mahlzeiten gemeinsam zu sich. Auch wenn Ihre Pflegekraft zwischendurch einmal Hunger verspürt, sollte man es ihr aber nicht verwehren, die Küche zu nutzen.

Welche Qualifikationen haben die Pflegekräfte?

Unsere Pflegekräfte verfügen in der Regel bereits über langjährige Erfahrung im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen. Teilweise haben sie ihre grundpflegerischen Fähigkeiten im Rahmen einer qualifizierten Berufsausbildung gelernt, teilweise im praktischen Umgang mit betreuungsbedürftigen Personen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie auf der Suche nach qualifizierten Pflegefachkräften sind. Auch für die Demenzbetreuung können wir Ihnen passende, erfahrene Betreuer*innen vermitteln. Kontaktieren Sie uns dazu einfach telefonisch oder über unser Kontaktformular.

Können die Pflegekräfte deutsch?

Um ein grundlegendes Verständnis zwischen Betreuer*in und Betreuungsbedürftigem zu garantieren, verfügen all unsere Betreuungskräfte mindestens über grundlegende Deutschkenntnisse. Sprechen Sie langsam und deutlich, damit Ihre Pflegekraft Sie versteht. Gerade in den ersten Tagen sind die Pflegekräfte meist noch sehr aufgeregt, was sich negativ auf ihre Deutschkenntnisse auswirken kann. Diese machen aber oft bereits innerhalb weniger Tage deutliche Fortschritte, so dass einer gelungenen Kommunikation schon bald nichts mehr im Wege steht.

Gerne vermitteln wir Ihnen auf Wunsch Pflegekräfte mit guten bis sehr guten Deutschkenntnissen. Hier liegen die monatlichen Pflegekosten zwar etwas höher. Dafür müssen Sie sich aber auch keine Sorgen darüber machen, ob Pfleger*in und Pflegebedürftiger einander verstehen.

Können auch zwei in einem Haushalt lebende Personen die 24-Stunden-Pflege in Anspruch nehmen?

Ein entscheidender Vorteil der 24 Stunden Pflege zu Hause im Vergleich zur Heimunterbringung liegt darin, dass sich zwei in einem Haushalt lebende Personen auch eine Betreuungskraft teilen können. Die zu zahlenden Pflegekosten verdoppeln sich dadurch nicht automatisch. Die Pflegekraft erhält lediglich einen Erschwerniszuschlag, der ihrem erhöhten Arbeitsaufwand Rechnung trägt. Der Erschwerniszuschlag kann von Fall zu Fall variieren. Sprechen Sie uns am besten direkt an, wenn Sie sich für die 24-Stunden-Pflege von zwei Personen interessieren. Natürlich werden wir Ihnen den fälligen Betrag vor Vertragsschluss transparent ausweisen. Versteckte Zusatzkosten müssen Sie bei uns nicht fürchten.

Was passiert, wenn die Betreuungskraft krank wird?

Wenn Ihre Betreuungskraft krank wird oder aus sonstigen Gründen ausfällt, sorgen wir umgehend für Ersatz. Kontaktieren Sie uns zeitnah, damit wir sofort mit der Organisation der Ersatzkraft beginnen und für eine durchgehende Betreuung Ihres Angehörigen sorgen können. In diesem Fall müssen Sie lediglich die Reisekosten für Ihre neue Betreuungskraft tragen. Weitere Zusatzkosten fallen nicht an.

Welche Kündigungsfristen gelten?

Natürlich kann es immer wieder passieren, dass Sie plötzlich keinen Bedarf mehr an einer Pflegekraft haben. Um Sie diesbezüglich bestmöglich zu entlasten, bemühen wir uns um möglichst kurze Kündigungsfristen. Diese belaufen sich in der Regel auf zwei Wochen. An Kündigungsfristen zur Monatsmitte oder zum Monatsende müssen Sie sich dabei nicht halten. Der Vertrag ist jederzeit kündbar. Im Todesfall gilt die Kündigung mit einer Frist von 3 Tagen.

Was passiert, wenn ich mit meiner Pflegekraft nicht klar komme?

Dank unserer detaillierten Betreuungsanalyse passiert es nur äußerst selten, dass ein Kunde sich über seine Pflegekraft beschwert. Dennoch kann es immer wieder passieren, dass beide Parteien nicht miteinander warm werden oder die Chemie einfach nicht stimmt. Selbstverständlich können Sie sich auch in diesem Fall jederzeit an uns wenden. Wir kümmern uns dann zeitnah um adäquaten Ersatz für Sie.

Jetzt kostenlos beraten lassen
Zertifikat Aktiv für Senioren
Mitglied Erfolgsfaktor Familie