Schwerbehinderung

Schwerbehinderung

Die Schwere einer Behinderung wird durch den sogenannten Grad der Behinderung erfasst. Dieser wird oft als GdB abgekürzt. Doch warum wird die Schwere der Behinderung überhaupt gemessen und ab wann spricht man von einer Schwerbehinderung? Diese und weitere Fragen rund um das Thema Behinderung wollen wir im Folgenden für Sie klären.

 
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Behinderung – Definition

Der Begriff Behinderung ist Teil des alltäglichen Sprachgebrauchs. Doch was genau ist mit Behinderung eigentlich gemeint? Nach dem Sozialgesetzbuch IX handelt es sich um eine Behinderung, wenn der Gesundheitszustand einer Person länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Der Gesundheitszustand bezieht sich dabei neben körperlichen Funktionen auch auf geistige Fähigkeiten und die seelische Gesundheit. Für behinderte Menschen ist die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft grundsätzlich beeinträchtigt. Allein in Deutschland leben etwa 10 Millionen Menschen mit einer Behinderung.

Grad der Behinderung

Bei dem Grad der Behinderung handelt es sich um eine Zahl zwischen 20 und 100, welche die Schwere der Behinderung anzeigt. Das Maß der körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen wird entsprechend beziffert. Der Grad der Behinderung ist in Zehnerschritten gestaffelt. Irrtümlicherweise wird der GdB manchmal als Prozentzahl angegeben. Man spricht jedoch von einem Grad der Behinderung von beispielsweise 30 und nicht von 30 Prozent. Der GdB kann sich mit der Zeit verändern. Sowohl Verbesserungen als auch Verschlechterungen des Gesundheitszustandes sind denkbar. In beiden Fällen ist ein Antrag auf Neufeststellung erforderlich. Die Einstufung spielt vor allem in Hinblick auf Nachteilsausgleiche eine wichtige Rolle. Diese sind nämlich vor allem von dem Grad der Behinderung abhängig.

Grad der Behinderung messen

Zunächst muss die betroffene Person einen Antrag auf die Messung des Grads der Behinderung stellen. Anschließend kommt es in der Regel zu einer ärztlichen Begutachtung. Einzelne Beeinträchtigungen werden insgesamt betrachtet. In der Regel wird vom höchsten Einzel-GdB ausgegangen. Vor dem Antrag sollten Sie jegliche Beeinträchtigungen, wenn möglich, bereits durch ärztliche Atteste bestätigen lassen. Die Kriterien zur Bestimmung sind durch die sogenannten Versorgungsmedizinischen Grundsätze geregelt. Die Ermittlung verläuft jedoch sehr individuell.

Schwerbehinderung

Ab einem GdB von 50 gilt eine Behinderung als Schwerbehinderung. Betroffene können einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Für schwerbehinderte Menschen gelten häufig besondere Regelungen. Bei einer Herabstufung des GdB kann es zum Verlust entsprechender Schwerbehinderteneigenschaften kommen. In Deutschland sind aktuell mehr als 7 Millionen Menschen schwerbehindert. Etwa die Hälfte dieser Personen ist über 55 Jahre alt.

Schwerbehindertenausweis

Der sogenannte Schwerbehindertenausweis belegt den jeweiligen Grad der Behinderung einer schwerbehinderten Person. Durch ihn können Betroffene verschiedene Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Diese variieren je nach Grad und Art der Schwerbehinderung. Neben einem GdB von mindestens 50 muss die betroffene Person außerdem einen festen Wohnsitz oder Arbeitsort in Deutschland nachweisen, um einen Schwerbehindertenausweis beantragen zu können.

Schwerbehindertenausweis beantragen

Einen Schwerbehindertenausweis müssen Sie bei Ihrem Versorgungsamt beantragen. Viele Ämter bieten ihre Anträge bereits im Internet an. Alternativ können Sie ein formloses Schreiben verfassen. In der Regel wird der Ausweis für maximal fünf Jahre ausgestellt. Bei besonders schweren Fällen kann ein Antrag auch unbefristet ausgestellt werden. Auch in diesem Fall kann es jedoch weiterhin zu einer neuen Überprüfung durch das Versorgungsamt kommen. Im Rahmen der Begutachtung sollten Sie einige Unterlagen unbedingt bereithalten. Darunter vor allem wichtige Diagnosen und Arztberichte. Darüber hinaus benötigen Sie auch ein Lichtbild für den Ausweis.

Pflege bei Schwerbehinderung

Betroffene einer Schwerbehinderung sind im Alltag oft stark auf externe Unterstützung angewiesen. Angehörigen ist es aus verschiedenen Gründen nicht immer möglich, eine ausreichende Betreuung zu leisten. Wir von der Kölner Seniorenbetreuung24 beraten Sie gerne hinsichtlich unterschiedlicher Pflegeformen. Darunter beispielsweise die 24 Stunden Betreuung durch liebevolle Pflegekräfte aus Osteuropa. Dabei handelt es sich um eine alternative Form der Seniorenbetreuung. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie sich für die 24h-Pflege oder eine unserer weiteren Leistungen interessieren.

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