Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung

Die soziale Pflegeversicherung ist eine der wichtigsten Säulen der Sozialversicherung. Um eine Pflegebedürftigkeit im Alter zu minimieren oder nach Krankheit und Rehabilitation so gering wie möglich zu halten, greifen verschiedene Präventionsmaßnahmen, die von der Bundesregierung, den Krankenkassen und Medizinern in Deutschland gefördert werden. Und doch wird bei vielen älteren Menschen oder Erkrankten eine Pflege notwendig. Die Pflegeversicherung hilft Ihnen bei der Pflege von Angehörigen, Freunden und Bekannten in der häuslichen Umgebung. Ob ambulante, teil- oder vollstationäre Pflege, gefördert wird hier der gesamte Pflege- und Betreuungsprozess. Im besonderen Fokus steht dabei die Pflege zu Hause bzw. die ambulante Pflege sowie die Seniorenbetreuung. Dabei können Betroffene oder Familienangehörige zwischen selbst geleisteter Pflege durch Angehörige oder einem professionellen Pflegedienst wählen. Beides ist ebenso miteinander kombinierbar. Informieren Sie sich jetzt zum Thema Pflegeversicherung bei der Kölner Seniorenbetreuung24.

 
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Pflegeversicherung: Einteilung und Leistungen nach Pflegegrad

Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach dem ermittelten Pflegegrad. Seit dem 1. Januar 2017 gelten die neuen Pflegegrade. Die fünf Pflegegrade sollen vor allem Menschen mit Demenz und psychisch Erkrankten die gleichen Pflegeleistungen ermöglichen, wie Pflegebedürftigen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Denn die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland steigt. So sieht der eingeführte Pflegegrad 1 beispielsweise vor, dass Pflegebedürftige zwar keine Geld- oder Sachleistungen für die ambulante Pflege erhalten, aber einen entgeltlichen Entlastungs– und Leistungsbetrag erhalten.

Hilfe bei der Seniorenbetreuung und Pflegeleistungen der Kassen seit Januar 2017

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Pflegeleistungen für häusliche Pflege, Stand Januar 2017:

Die Leistungen sind nach den Pflegegraden II, III, IV und V unterteilt:

Pflegegeld pro Monat

  • 316 Euro (PG II)
  • 545 Euro (PG III)
  • 728 Euro (PG IV)
  • 901 Euro (PG V)

Pflegeversicherung nach dem Pflegestärkungsgesetz (PSG): Informationen für Versicherte

Auf Grundlage des Pflegestärkungsgesetzes, das zwischen 2015 und 2017 in drei Schritten eingeführt wurde, erhalten seit dem 1. Januar 2017 alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Und das unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind. Mit der Einteilung in fünf Pflegegrade kann somit eine individuelle Pflege- und Lebenssituation von pflegebedürftigen Menschen, die einen Antrag auf Leistungen bei der Versicherung gestellt haben, besser erfasst werden. Dadurch wird es möglich, pflegebedürftige Angehörige zu versorgen und ihre Selbstständigkeit im Alltag nachhaltig zu stärken – auch in den eigenen vier Wänden. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der besseren Einstufung von Menschen mit Demenz.

Mit der Wahl zwischen der Betreuung und Versorgung durch professionelle Fachkräfte oder dem Bezug von Pflegegeld, das an pflegende Angehörige weitergegeben werden darf, ist das Ziel der Pflegeversicherung, ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Haushalt zu unterstützen und zu fördern. Die Leistungen werden finanziert durch Beiträge, die je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden. Und dennoch sind längst nicht alle Kosten rund um Pflege und Betreuung mit der Versicherung abgedeckt. Pflegebedürftige und Familienangehörige tragen einen Teil der Kosten mit.

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

Alle Leistungen der Pflegeversicherung gelten, wenn Angehörige oder ehrenamtliche Pfleger die Betreuung von pflegebedürftigen Personen übernehmen. Ebenso dürfen die Leistungen auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die Versorgung zusätzlich durch einen ambulanten und professionellen Dienst erfolgt.

Neben dem Pflegegeld und Pflegehilfsmitteln sieht die Pflegeversicherung folgende Leistungen im Bereich der Seniorenbetreuung vor:

Die Pflegehilfsmittel

Bis zu 40 Euro werden von der Pflegekasse für Pflegehilfsmittel erstattet. Dazu zählen beispielsweise Betteinlagen oder Einmalhandschuhe. Pflegehilfsmittel werden allgemein als Geräte und Sachmittel bezeichnet, ohne die die Pflege zuhause nicht funktioniert. Sie können die häusliche Pflege erleichtern und zu einem selbstständigeren Leben bei der Pflegebedürftigkeit führen.

Die Verhinderungspflege

In den Pflegegraden 2 bis 5 erhalten die Pflegebedürftigen bis zu 1.612 Euro für die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für bis zu sechs Wochen. Diese Leistungen können dann bezogen werden, wenn die private Pflegekraft im Urlaub ist oder krankheitsbedingt an der Pflege gehindert wird.

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