Patientenverfügung

Patientenverfügung

Haben Sie bestimmte Vorstellungen bezüglich Ihrer medizinischen Versorgung in einer Notsituation? Eine Patientenverfügung dient der Berücksichtigung Ihres persönlichen Willens im Ernstfall, beispielsweise nach einem Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung. Eine Patientenverfügung wird nur dann herangezogen, wenn Sie selbst nicht mehr ansprechbar sind. Vielen missfällt der Gedanke an mögliche Szenarien, die den Gebrauch einer Patientenverfügung einschließen. Damit Ihr Arzt nach Ihren Wünschen handeln kann, ist ein solches Dokument jedoch sehr wichtig. Im Folgenden beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zum Thema.

 
Patientenverfügung
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Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung können Sie sicherstellen, dass Ihr Wille umgesetzt wird, auch wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind, sich diesbezüglich zu äußern. Gemeinsam mit Ihrem Arzt können Sie vorab festhalten, was Sie dem behandelnden Arzt im Notfall mitteilen würden. Sie können medizinische Maßnahmen gezielt anfordern oder auch ablehnen. Eine Patientenverfügung muss nicht aktualisiert werden und ist somit lebenslang gültig. Sie können sie im geschäftsfähigen Zustand dennoch jederzeit widerrufen oder ändern, was Sie verfasst haben.

Wann sollte ich eine Patientenverfügung formulieren?

Ein medizinischer Ernstfall ist in jeder Lebenslage möglich, jedoch steigt die Wahrscheinlichkeit mit dem Alter. Für die Verfassung einer Patientenverfügung gilt grundsätzlich: Je früher desto besser. Die einzigen Bedingungen sind die Volljährigkeit des Betroffenen und die Verfassung aus freiem Willen.

Wie verfasse ich eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung kann man selbst schreiben oder im Austausch mit anderen, beispielsweise Ihrem Arzt. Hierbei geht es um Ihre ganz persönlichen Wünsche und Werte. Sie sollten sich fragen, wie Sie zu lebenserhaltenden Maßnahmen und deren Folgen oder zur Organspende stehen. Formulieren Sie Ihre Ängste und Anliegen so konkret wie möglich, damit keine Missverständnisse entstehen. Beschreiben Sie so detailliert wie möglich, was Sie wünschen und was nicht. Es gibt Vorlagen für die Verfassung eines solchen Schreibens. Lesen Sie sich diese jedoch unbedingt erst aufmerksam durch, bevor Sie unterschreiben. Daten wie Vor- und Nachname, Geburtstag, Anschrift und Unterschrift des Betroffenen sollten immer Teil der Patientenverfügung sein. Auch das Datum der Verfassung ist erforderlich.

Wann ist eine Patientenverfügung gültig?

Damit eine Patientenverfügung gültig wird, brauchen Sie weder einen Anwalt noch einen Notar. Solange Sie folgende Kriterien beachten, müssen Ärzte und Angehörige Ihre Vorstellungen im Ernstfall berücksichtigen:

  • Eine Patientenverfügung ist nur rechtskräftig, wenn diese im Original vorliegt.
  • Der volljährige Verfasser muss das Dokument mit Datum versehen und unterschreiben.
  • Dieser muss bei der Verfassung oder Änderung einwilligungsfähig sein.
  • Sie sollten auf jeden Fall auf eine präzise Formulierung achten, da Ihre Wünsche ausreichend verständlich sein müssen.

Eine Ausnahme von dieser Regel bildet die aktive Sterbehilfe, welche in Deutschland verboten ist. Dieser Wunsch kann unter keinen Umständen berücksichtigt werden.

Ist eine Patientenverfügung verpflichtend?

Eine Patientenverfügung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wenn kein entsprechendes Papier vorliegt, sind deutsche Ärzte dazu verpflichtet, das Leben des Patienten so lange wie möglich zu verlängern. Hierzu werden alle möglichen Maßnahmen in Anspruch genommen. Dies ist jedoch nicht immer im Sinne der betroffenen Person und kann mithilfe der Patientenverfügung verhindert werden. Eine Patientenverfügung hat weitere Vorteile: Neben der Tatsache, dass Ihre Versorgung bis zuletzt auf eigenverantwortlichen Entscheidungen beruht, nehmen Sie auch Ihren Angehörigen die Angst, dass Ihre Erwartungen unzureichend erfüllt werden. Zusätzlich erleichtern Sie die medizinische Versorgung durch eine genaue Äußerung der gewünschten Behandlungsmaßnahmen.

Wo bewahre ich meine Patientenverfügung am besten auf?

Eine geheime Patientenverfügung, von der nur Sie wissen, bringt Ihnen gar nichts! Es gibt einige Orte, an denen Sie das Dokument sicher aufbewahren können. Hierbei gilt auf jeden Fall: Je mehr Menschen über Ihre Patientenverfügung Bescheid wissen, desto besser.

Eine Möglichkeit wäre, das Vorsorgedokument dauerhaft bei sich zu tragen. Alternativ können Sie auch einen Zettel bei sich tragen, welcher beschreibt, wo Ihre Wünsche hinterlegt sind. Informieren Sie Angehörige, Freunde und gegebenenfalls Pflegepersonal über diesen Ort. Häufig können Sie Ihre Patientenverfügung auch bei Ihrem Arzt oder einem Notar hinterlegen.

In Zukunft ist es unter Umständen möglich, wichtige gesundheitliche Daten, darunter Patientenverfügungen, auf der Krankenkassenkarte einsehen zu können. Diese sollten Sie dann immer bei sich tragen.

Was kostet eine Patientenverfügung?

Wenn Sie Ihre Patientenverfügung selbst erstellen, kostet Sie das selbstverständlich gar nichts. Für eine vom Notar beglaubigte Patientenverfügung zahlen Sie in der Regel 60 Euro oder mehr. Dies ist aber eigentlich gar nicht notwendig, da diese nicht beglaubigt sein muss, um gültig zu sein.

 

Der Unterschied zum Testament

Achten Sie bei der Verfassung Ihrer Patientenverfügung darauf, dass es sich hierbei ausschließlich um medizinische Wünsche handelt. Die Bestimmung von Erben können Sie in Ihrem Testament festhalten. Außerdem tritt letzteres erst nach Ihrem Tod in Kraft. Eine Patientenverfügung wird vorher berücksichtigt, meist mit der Absicht, den Tod zu verhindern oder möglichst schmerzfrei zu gestalten.

 

Gibt es Alternativen?

Die Vorsorgevollmacht ist keine Alternative zur Patientenverfügung, bietet aber eine sinnvolle Ergänzung. Hierbei können Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die bei ungeklärten Fragen die Verantwortung übernimmt. Diese muss ebenfalls schriftlich verfasst werden. Ohne eine Vorsorgevollmacht wird bei offenen Fragen ein Betreuer eingesetzt. Ohne entsprechende Formulare können selbst Partner oder andere Angehörige nicht über Ihre medizinische Versorgung entscheiden.

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