Pflegegrad 5

Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 ist die höchste Form der Pflegegrade. Die Selbstständigkeit der Betroffenen ist sehr stark beeinträchtigt und es gelten besondere Anforderungen für die Versorgung. Im Folgenden wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick über den Pflegegrad 5 geben. Wodurch zeichnet sich dieser Pflegegrad aus? Wie beantragt man ihn? Und welche Leistungen stehen Betroffenen des Pflegegrads 5 zu? Diese und weitere Fragen wollen wir Ihnen im Folgenden beantworten.

 
Pflegegrad 5
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Verschiedene Stufen der Pflegebedürftigkeit

Es gibt eine Vielzahl an Formen der Pflegebedürftigkeit. Man unterscheidet diese in erster Linie anhand der noch vorhandenen Selbstständigkeit der betroffenen Person. Seit Anfang 2017 werden die verschiedenen Formen der Pflegebedürftigkeit in fünf Pflegegrade eingeteilt. Das Maß an geforderter externer Unterstützung variiert von Fall zu Fall. Im Falle eines anerkannten Pflegegrades können Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Die Einteilung in unterschiedliche Pflegegrade dient in erster Linie der gerechten Verteilung dieser Leistungen.

Pflegegrade 1 - 4

Je höher der Pflegegrad, desto höher die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit der betroffenen Person. Personen mit Pflegegrad 1 leiden demnach unter einer geringen Beeinträchtigung. Betroffene des Pflegegrads 2 sind auf mehr Unterstützung als Betroffene des Pflegegrads 1 angewiesen. Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Die Pflegegrade 3 und 4 werden bei schwereren und schwersten Beeinträchtigungen vergeben.

Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 entspricht der höchsten Pflegestufe. Er wird ausschließlich bei einem außergewöhnlich hohen Maß an Hilfsbedarf vergeben. Dabei handelt sich unter anderem um Personen mit Erkrankungen, die unter die Härtefallregelung fallen. Der Zustand der betroffenen Person erfordert besondere Anforderungen der Pflegeversorgung. Betroffenen stehen daher umfassende Leistungen der Pflegekassen zu.

Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 5

Betroffenen des Pflegegrads 5 steht ein Pflegegeld in Höhe von 901 Euro pro Monat zur Verfügung. In niedrigeren Pflegestufen fällt diese Summe weitaus geringer aus. Bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst kann auch eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Für Pflegesachleistungen stehen Personen mit Pflegegrad 5 monatlich bis zu 1.995 Euro zur Verfügung. Für Kurzzeit– und Verhinderungspflege stehen Betroffenen des höchsten Pflegegrades die gleichen jährlichen Summen wie Betroffenen von Pflegegrad 4 zu. Es handelt sich um jeweils 1.612 Euro pro Jahr. Der Betrag für eine Tages- und Nachpflege fällt mit 1.995 Euro im Monat etwas höher aus als bei Pflegegrad 4.

Darüber hinaus wird die häusliche Pflege durch weitere Leistungen bezuschusst. Darunter unter anderem eine kleine monatliche Summe für medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel sowie einmalig bis zu 4.000 Euro zur barrierefreien Wohnraumanpassung. Neben einer monatlichen Unterstützung von 2.005 Euro für eine vollstationäre Pflege im Pflegeheim steht Betroffenen ein Gründungszuschuss sowie ein monatlicher Zuschlag in Höhe von 214 Euro für ambulante Wohngemeinschaften zu.

Der Antrag auf Pflegegrad

Oben genannte Leistungen können nur nach Zuteilung in einen Pflegegrad in Anspruch genommen werden. Einen Antrag auf Pflegegrad stellt man nicht mit Blick auf einen bestimmten Pflegegrad. Die Einteilung erfolgt durch einen Gutachter. Zunächst stellen Betroffene, Angehörige bzw. eine andere bevollmächtigte Person schriftlich oder telefonisch einen Antrag bei der Pflegeversicherung. Im nächsten Schritt wird ein Gutachter die betroffene Person hinsichtlich ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit untersuchen. Im besten Fall folgt dann bereits die Zuteilung in einen Pflegegrad.

Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Prüfung der Beeinträchtigung durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Dieser bewertet die noch vorhandene Selbstständigkeit anhand von sechs Kriterien. Neben der Mobilität im Alltag werden auch kognitive Fähigkeiten und auffällige Verhaltensweisen beobachtet. Hinzu kommen der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen, also der selbstständige Umgang mit Medikamenten und anderen krankheitsbedingten Hilfsmitteln, sowie die allgemeine Selbstversorgung. Zudem wird die Gestaltung des Alltags betrachtet.

Die Einteilung in einen Pflegegrad erfolgt anschließend anhand eines Punktesystems. Das Punktesystem des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) reicht von 0 bis 100 Punkten. Je höher die vergebenen Punkte, desto höher die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und somit auch der Pflegegrad. Bei über 90 Punkten erfolgt die Zuteilung in den Pflegegrad 5.

Die 24-Stunden-Betreuung der Kölner Seniorenbetreuung24

Bei der Kölner Seniorenbetreuung 24 finden Sie mit Sicherheit eine passende Betreuung für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen. Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten der häuslichen Pflege. Zu diesem Zweck vermitteln wir Ihnen liebevolle Pflegekräfte aus Osteuropa, die im Rahmen der 24 Stunden Pflege mit im Haushalt der pflegebedürftigen Person wohnen und diese bei der Bewältigung Ihres Alltags unterstützen. Für weitere Informationen können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir stehen sowohl Betroffenen als auch Angehörigen jederzeit beratend zur Seite. Wir freuen uns, Ihnen helfen zu dürfen!

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