Pflegegrad-Einstufung widersprechen

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Seniorenbetreuung zu Hause

Pflegegrad-Einstufung widersprechen

24-Stunden-Betreuung zu Hause

Pflegebedürftigkeit ist gegeben, wenn der Mensch körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen unterworfen ist. Betroffene sind für alltägliche Anforderungen auf fremde Hilfe angewiesen. Für diese Fälle wurde die Pflegeversicherung eingerichtet. Diese stellt Gelder für stationäre oder häusliche Betreuung zur Verfügung. Die Finanzierung einer 24 Stunden Betreuung wird hierbei ebenfalls abgedeckt. Es gelingt nicht immer auf Anhieb die gewünschte Pflegegrad-Einstufung zu erhalten. Geben Sie nicht auf! Sie können einer falschen Pflegegrad-Einstufung widersprechen. Nehmen Sie Hilfe in Anspruch, um zu Ihrem Recht zu kommen! So können Sie einer falscher Pflegegrad-Einstufung widersprechen:

Pflegeleistungen und die Möglichkeit, einer Pflegegrad-Einstufung zu widersprechen

Seit Januar 2017 wird in 5 Pflegegrade unterschieden. Die Einstufung orientiert sich an der vorhandenen Selbstständigkeit des Betroffenen. Hierbei wird sowohl die physische und psychische Verfassung des Antragstellers betrachtet. Anschließend wird beurteilt, in welchem Umfang der Mensch seinen Alltag alleine bewerkstelligen kann.

Die Unterteilung erfolgt anhand eines Punktesystems. Hierbei werden Informationen zu körperlichen Einschränkungen und der geistigen Verfassung des Antragstellers bewertet. Je mehr Punkte der Betroffene erhält, desto schwerer die Pflegebedürftigkeit.

12,5 bis unter 27 Punkte: Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

27 bis unter 47,5 Punkte: Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

47,5 bis unter 70 Punkte: Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

70 bis unter 90 Punkte: Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Ab 90 Punkte: Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Durchschnittlich werden ein Drittel aller eingereichten Einträge auf Pflegeleistungen abgelehnt. Geben Sie nicht auf!  Sie können innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Ablehnungsbescheides Widerspruch einlegen. Hierzu reicht ein formloses Schreiben völlig aus. Machen Sie deutlich, dass Sie mit der Ablehnung nicht einverstanden sind. Hierdurch gewinnen Sie Zeit, um zu überprüfen, ob im Gutachten alle Einschränkungen des Antragstellers erfasst wurden.

Pflegekassen dürfen dem Antrag auf Pflegegrad-Einstufung widersprechen

Pflegekassen brauchen dem Ablehnungsbescheid kein Gutachten beilegen. Fordern Sie dies an! Anschließend können Sie einzusehen, ob Ihre Aussagen in korrekter Form in die Bewertung eingegangen sind. Im Gespräch mit dem Gutachter können wichtige Dinge untergegangen sein. Dieser kann außerdem zu subjektiver Beurteilung neigen, wenn er bestimmte Details nicht kennt.

Wenn Sie sich dieser Aufgabe nicht gewachsen fühlen, können Sie auch einen Anwalt einschalten. Dieser kann den Widerspruch für Sie einreichen. Dazu benötigt er das Ablehnungsschreiben und ärztliche Befunde.

Frist versäumt: Im Nachhinein einer Ablehnung für die Pflegegrad-Einstufung widersprechen

Einer Ablehnung müssen Sie in der Regel innerhalb von vier Wochen widersprechen. Dennoch lässt sich dieser auch nach Ablauf der Frist weiterhin überprüfen. Die entsprechende Leistung kann rückwirkend eingefordert werden. Hierzu müssen Sie sich einen Anwalt nehmen (Anwalt für Sozialrecht). Erklären Sie diesem, was bei der erfolgten Begutachtung nicht oder unzureichend berücksichtigt wurde. Dem anwaltlichen Widerspruch könnte stattgegeben werden und  ärztlich nachgewiesen werden, dass die Behinderungen oder Einschränkungen schon zum Zeitpunkt der Antragstellung existierten. Pflegekassen müssen unter Umständen nachzahlen.

Der Anwalt fordert die Pflegeakte des Antragstellers an. Er überprüft, welche Fakten dem Gutachter für dessen Entscheidung vorlagen. Entspricht der tatsächliche Pflegebedarf nicht der Entscheidung des Gutachters, ergeht diese Feststellung als Begründung des Widerspruchs an die Pflegekasse. Diese bewertet den Fall innerhalb von drei Monaten erneut. Dies kann zur Anerkennung oder Ablehnung eines Pflegegrades führen.  Sollte Letzteres eintreffen, können Sie innerhalb eines Monats vor dem zuständigen Sozialgericht der abgelehnten Pflegegrad-Einstufung widersprechen und klagen.

Wenn es zum Prozess kommt

Viele Betroffene lassen eine Ablehnung über sich ergehen und warten darauf, dass sich ihr Zustand verschlechtert, um bei einer erneuten Beantragung doch noch einen Pflegegrad zu erhalten. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihnen oder Ihrem Angehörigen Pflegeleistungen verwehrt werden, obwohl Ihnen diese zustehen, lohnt sich der Gang zum Sozialgericht. Es wird Geduld und Zeit in Anspruch nehmen, aber nutzen Sie die Chance, der abgelehnten Pflegegrad-Einstufung zu widersprechen. Ein Verfahren vor einem Sozialgericht ist für Sie kostenfrei. Sie müssen nur die Anwaltskosten aus eigener Tasche bezahlen. Gewinnen Sie den Prozess, müssen die Pflegekassen diese Ausgaben für Sie übernehmen.

Nutzen Sie die Hilfe eines unabhängigen Pflegegutachters

Unabhängige Pflegeberater können Ihnen helfen.  Ihre Chance auf einen positiven Bescheid wird dadurch um bis zu 30 Prozent erhöht. Der Sachverständige stellt in erster Linie sicher, dass Sie einen fairen Pflegegrad erhalten. Außerdem ist er bei Gutachtergesprächen an Ihrer Seite. Unabhängige Pflegeberater werden nicht von öffentlicher Hand finanziert. Sie können also sicher sein, dass diese das Beste für Sie wollen. Die Kölner Seniorenbetreuung24 arbeitet mit einem unabhängigen Pflegeberater zusammen. Auf Wunsch können wir gerne den Erstkontakt herstellen. Rufen Sie uns dafür einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!