Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit

Die Pflegebedürftigkeit betrifft nicht ausschließlich, aber doch am häufigsten ältere Personen. Pflegebedürftigen Menschen ist es in der Regel nicht mehr möglich, ihren Alltag ohne  jegliche Hilfe zu bewältigen. Das Maß an geforderter Unterstützung kann von Fall zu Fall ganz unterschiedlich sein. Um diese Unterstützung zu finanzieren, können Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Hierzu muss die Pflegebedürftigkeit zunächst bei der Pflegekasse beantragt werden. Ein anerkannter Pflegegrad ist Grundvoraussetzung für die Genehmigung solcher Leistungen. Die Zuweisung eines Pflegegrads orientiert sich an der Schwere der Beeinträchtigungen.

 
Angehörige hält die Hand einer pflegebedürftigen Seniorin
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Definition von Pflegebedürftigkeit

Nach einer Antragstellung entscheidet die Pflegekasse, ob es sich wirklich um eine pflegebedürftige Person handelt. Hierzu muss zunächst ein Pflegegrad anerkannt werden. Wie genau die Zuteilung erfolgt und ab wann eine Person dadurch als pflegebedürftig gilt, wird durch das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) festgelegt. Mit dem Jahr 2017 gab es einige Änderungen bezüglich des Begriffs der Pflegebedürftigkeit. Anhand sechs Kriterien wird festgestellt, ob es sich um eine der fünf Pflegegrade handelt. Grundsätzlich gilt, dass die betroffene Person für mindestens sechs Monate unterstützt werden muss, um als pflegebedürftig zu gelten.

Einen Pflegegrad feststellen

Die Zuordnung des Pflegegrades erfolgt durch einen Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen). Hierbei werden sechs Bereiche untersucht:

  • Mobilität
  • Kognitive Fähigkeiten
  • Selbstversorgung
  • Verhaltensweisen
  • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltags

Mobilität meint hierbei die Beweglichkeit der betroffenen Person. Es wird beobachtet, inwiefern sich diese in Alltagssituationen ohne weitere Hilfe fortbewegen kann. Im nächsten Schritt werden kognitive und kommunikative Fähigkeiten begutachtet. Es handelt sich also um geistige Fähigkeiten, um das Verstehen und Sprechen. Ein Mangel an Mobilität schließt diese nämlich nicht automatisch aus. Im Bereich der Selbstversorgung wird in erster Linie auf eine ausreichende Körperpflege und selbstständige Nahrungsaufnahme geachtet. Zum Aspekt der Verhaltensweisen zählen außerdem psychische Problemlagen, darunter beispielsweise aggressives Verhalten, Ängste oder Verwirrung. Im Bereich des Umgangs mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen wird beurteilt, inwiefern die betroffene Person selbstständig und gewissenhaft mit Medikamenten oder ähnlichen Hilfsmitteln umgehen kann. Als letztes wird außerdem die Gestaltung des Alltagslebens betrachtet. Hierbei spielt auch die Pflege sozialer Kontakte eine wichtige Rolle.

Dem Gutachten folgt die Einstufung in einen Pflegegrad anhand eines Punktesystems. Es gibt insgesamt fünf verschiedene Pflegegrade, welche das Maß an geforderter Unterstützung wiederspiegeln.

Die fünf Pflegegrade

Die Pflegebedürftigkeit sowie die Höhe der Leistungen werden von der Pflegekasse festgestellt. Diese orientieren sich an dem jeweiligen Pflegegrad.

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis 27 Punkte

Die Selbstständigkeit der betroffenen Person ist nur gering eingeschränkt. Es handelt sich häufig um Leistungen wie Zuschüsse für Wohnungsanpassungen.

  • Pflegegrad 2: 27 bis 47,5 Punkte

In diesem Fall ist die eingeschränkte Selbstständigkeit der betroffenen Person fortgeschrittener. Hierzu zählen beispielsweise Demenzerkrankte im frühen Stadium.

  • Pflegegrad 3: 47,5 bis 70 Punkte

Die Fähigkeiten der Betroffenen sind bei Pflegegrad 3 bereits stark eingeschränkt. Eine selbstständige Versorgung ist kaum noch möglich.

  • Pflegegrad 4: 70 bis 90 Punkte

Hierbei liegt eine sehr schwere Beeinträchtigung vor. In diesen Pflegegrad fallen Betroffene der letzten beiden Stufen des veralteten Drei-Pflegestufen-Systems.

  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte

Hierzu zählen Personen mit Erkrankungen, die unter die Härtefallregelung fallen. Es handelt sich um die höchste Form der Pflegegrade.

Pflegebedürftigkeit feststellen

Besonders im Alter verweigern Betroffene  häufig die Hilfe anderer. Dies kann verschiedene Gründe haben. Die Pflege durch die eigenen Kinder ruft oftmals ein Schamgefühl hervor. In vielen Fällen handelt es sich aber auch um die Angst vor dem Älterwerden. Als Angehöriger sollten Sie bei der betroffenen Person auf Anzeichen wie mangelnde Körperhygiene, Vergesslichkeit, oder anhaltende Schmerzen achten. Bei dem Verdacht auf Pflegebedürftigkeit sollten Sie mit dem Betroffenen und gegebenenfalls einem Arzt das Gespräch suchen.

Einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen

Eine Pflegebedürftigkeit kann grundsätzlich jeder beantragen. Nicht nur der Betroffene und seine Angehörigen, sondern auch Freunde und sonstige Bekannte können mit einer Vollmacht einen Antrag stellen. Diesen stellt man telefonisch oder schriftlich bei der Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse. Anschließend wird in der Regel ein Termin für die Begutachtung vereinbart. Unterlagen wie Krankheitsberichte oder Atteste sollten Sie bereithalten. Sie werden abschließend über den weiteren Verlauf informiert. Die Pflegekasse kann Ihren Antrag auch ablehnen. Dem und einer falschen Pflegegrad-Einstufung können Sie widersprechen. Als Angehöriger lohnt es sich außerdem manchmal ein Pflegetagebuch zu führen, um die geforderte Unterstützung des Betroffenen nachweisen zu können.

24-Stunden-Pflege: Unsere Leistungen rund um die Seniorenbetreuung

Bei Fragen rund um das Thema Pflegebedürftigkeit können Sie sich gerne an unser Team der Kölner Seniorenbetreuung24 wenden. Wir helfen sowohl Betroffenen als auch Angehörigen. Unsere Leistungen reichen je nach Pflegegrad von einfacher Unterstützung im Haushalt bis zur 24-Stunden-Betreuung durch liebevolle und erfahrene Pflegekräfte aus Osteuropa. Bei uns finden Sie ganz sicher eine passende Betreuung.

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