Pflegegrad 2

Pflegegrad 2

Pflegebedürftigkeit ist ein vielseitiger Begriff. Man unterscheidet verschiedene Formen der Pflegebedürftigkeit in erster Linie anhand der Selbstständigkeit des jeweiligen Betroffenen. Pflegebedürftige Personen hängen unterschiedlich stark von der Unterstützung anderer ab. Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit können für die erforderte Unterstützung finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Anerkannt wird die Pflegebedürftigkeit in Form der Zuteilung zu einem sogenannten Pflegegrad. Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen in Bezug auf Pflegegrade, insbesondere hinsichtlich dem Pflegegrad 2.

 
Angehörige hält die Hand einer pflegebedürftigen Seniorin
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Pflegegrade

Seit Anfang 2017 unterscheidet man verschiedene Formen der Pflegebedürftigkeit durch die Einteilung betroffener Personen in fünf Gruppen. Diese Gruppen nennt man Pflegegrade. Die Einteilung erfolgt durch ein Punktesystem des Neuen Begutachtungsassessments (NBA). Insgesamt können bis zu 100 Punkte vergeben werden. Je höher die Punkte, desto höher der Pflegegrad und somit auch die Beeinträchtigung. Anhand der Einteilung lassen sich entsprechende Leistungen der Pflegeversicherung möglichst gerecht verteilen. Die Höhe der Leistungen richtet sich nämlich nach den unterschiedlichen Pflegegraden.

Pflegegrad 2: So stellen Sie einen Antrag

Den Antrag auf Pflegegrad stellen Sie entweder schriftlich oder telefonisch bei Ihrer Pflegekasse. Sowohl Betroffene als auch Angehörige und sonstige Bekannte können mit einer Vollmacht einen solchen Antrag stellen. Im nächsten Schritt werden Sie in der Regel über einen Termin zur Begutachtung informiert. Dabei wird der Grad der Selbstständigkeit von einem Gutachter beurteilt. Bei gesetzlich Versicherten handelt es sich um einen Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Unglücklicherweise wird durchschnittlich etwa ein Drittel aller Anträge auf Pflegegrade abgelehnt. Sie können einer falschen Pflegegrad-Einstufung jedoch auch im Nachhinein noch widersprechen.

Pflegegrad 2 - Voraussetzungen

Personen, die in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt sind, werden dem Pflegegrad 2 zugewiesen. Hierzu zählen unter anderem Demenzerkrankte im frühen Stadium. Im NBA müssen mindestens 27 Punkte ermittelt werden, um Pflegegrad 2 zu erhalten. Bei mehr als 47,5 Punkten würde es sich bereits um Pflegegrad 3 handeln. ​

Pflegegrad 2 feststellen

Die Begutachtung erfolgt anhand von sechs unterschiedlichen Kriterien:

Mobilität

In diesem Feld steht die Beweglichkeit des Betroffenen im Vordergrund. Der Gutachter bewertet die Mobilität in alltäglichen Situationen. Die Beweglichkeit ist in hohem Maße ausschlaggebend für die Selbstständigkeit einer Person.

Kognitive Fähigkeiten

Kognitive Fähigkeiten umfassen kommunikative und geistige Fähigkeiten. Ein Mangel an Mobilität schließt diese Fähigkeiten nicht automatisch aus.

Selbstversorgung

In diesem Bereich fokussiert sich der Gutachter in erster Linie auf die Körperpflege und Nahrungsaufnahme der betroffenen Person. Werden diese selbstständig und angemessen durchgeführt oder ist Unterstützung durch Dritte erforderlich?

Verhaltensweisen

Verhaltensweisen meint in diesem Zusammenhang psychische Verhaltensmuster. Darunter beispielsweise aggressives Verhalten, Ängste oder Verwirrung. Auch Verhaltensweisen sind ausschlaggebend für die Bewertung der Selbstständigkeit.

Umgang mit krankheitsbedingen Anforderungen

Ähnlich wie im Bereich Selbstversorgung wird hier auf den selbstständigen und gewissenhaften Umgang mit Medikamenten und ähnlichen Hilfsmitteln geachtet. Es handelt sich in diesem Bereich ausschließlich um krankheits- und therapiebedingte Anforderungen.

Gestaltung des Alltags

Ein möglicher Faktor zur Bewertung der Gestaltung des Alltags ist beispielsweise die Pflege sozialer Kontakte.

Leistungen bei Pflegegrad 2

Betroffene des Pflegegrads 2 erhalten bereits eine Vielzahl an Pflegeleistungen. Neben der kostenlosen Pflegeberatung für Betroffene und Angehörige sind folgende Leistungen vorgesehen:

Betroffenen des Pflegegrads 1 stehen bei häuslicher Versorgung Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro im Monat, einmalig bis zu 4000 Euro zur Wohnraumanpassung und eine kleine monatliche Summe für Pflegehilfsmittel  zur Verfügung. Diese Leistungen stehen auch Betroffenen des Pflegegrads 2 zu.

Darüber hinaus steht der pflegebedürftigen Person Pflegegeld in Höhe von 316 Euro zu. Auch eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich. Anders als beim Pflegegrad 1 werden bei Bedarf auch die Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bezuschusst. Im Falle einer stationären Pflege im Pflegeheim wird der Betroffene mit 770 Euro im Monat unterstützt. Zudem steht Betroffenen dieses anerkannten Pflegegrads ein Gründungszuschuss sowie ein monatlicher Zuschlag in Höhe von 214 Euro für ambulante Wohngemeinschaften zu.

Pflegegeld für die 24 Stunden-Betreuung nutzen

Das Pflegegeld, das Sie bei anerkanntem Pflegegrad 2 erhalten, können Sie auch für die 24 Stunden Betreuung nutzen. Dabei wohnt die betreuende Pflegekraft mit im Haushalt der pflegebedürftigen Person, um diese bei der Bewältigung des Alltags zu helfen und Gesellschaft zu leisten.

Wir von der Kölner Seniorenbetreuung24 unterstützen Sie gerne dabei, eine passende Betreuungskraft für die 24h-Pflege zu finden. Dazu vermitteln wir Ihnen liebevolle und erfahrene Pflegekräfte aus Osteuropa.

Kontaktieren Sie uns jetzt, wenn Sie sich für dieses Modell der Seniorenbetreuung interessieren. Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können!

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