Pflegegrad 1

Pflegegrad 1

Pflegebedürftigkeit kann von Fall zu Fall ganz unterschiedlich aussehen. Das Maß an Selbstständigkeit und der daraus resultierenden erforderten Unterstützung variieren stark. Die unterschiedlichen Formen der Unterstützung werden zudem auf unterschiedliche Art und Weise finanziert. Häufig können Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Grundvoraussetzung dafür ist ein anerkannter Pflegegrad. Beim Pflegegrad 1 handelt es sich um eine leichte Pflegebedürftigkeit. Erfahren Sie hier mehr über diese erste Stufe der Pflegebedürftigkeit.

 
Eine Seniorin reicht einem Senior etwas zu essen.
Ihre Vorteile im Überblick

Kölner Seniorenbetreuung24
S. Serepinaite
Rotterbergstr. 7
50996 Köln

Telefon: 0221 – 78 94 27 95
Telefax: 0221 – 75 98 62 70

Was sind Pflegegrade?

Die Pflegebedürftigkeit wird grundsätzlich in fünf unterschiedliche Pflegegrade unterteilt. Diese Einteilung besteht seit Anfang 2017 und zeichnet sich durch ein festgelegtes Punktesystem aus. Dem Pflegegrad 1 werden in diesem System die wenigsten Punkte zugeteilt. Betroffene dieses Pflegegrades leiden demnach in der Regel unter einer vergleichsweise geringen Beeinträchtigung. Je höher die Punkte, desto höher der Pflegegrad und somit auch die Beeinträchtigung. Es werden bis zu 100 Punkte vergeben. In erster Linie dient diese Einteilung der Einschätzung auf den Anspruch von Leistungen durch die Pflegeversicherung. Die Höhe richtet sich dabei nämlich nach Pflegegraden.

Wodurch zeichnet sich der Pflegegrad 1 aus?

Im Punktesystem des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) entspricht ein Wert zwischen 12,5 und 27 Punkten dem Pflegegrad 1. Bei der Begutachtung müssen demnach mindestens 12,5 Punkte erteilt werden, um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können. Der Pflegegrad 1 beschreibt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Mögliche Leistungen zielen demnach in erster Linie darauf ab, dass der Betroffene so lange wie möglich zu Hause leben kann. Meist fehlt lediglich etwas Unterstützung im Haushalt.

Wodurch erkenne ich Pflegebedürftigkeit?

Pflegebedürftigkeit wird in erster Linie anhand der Selbstständigkeit beurteilt. Bei dem Pflegegrad 1 spricht man häufig auch von einem vorbeugenden Pflegegrad. Die pflegebedürftige Person leidet zu dem Zeitpunkt nur an leichten Beeinträchtigungen. In erster Linie soll also eine Verschlechterung des Zustands vorgebeugt werden.  Betroffene des Pflegegrades 1 benötigen in der Regel vor allem Unterstützung bei der Haushaltsführung und der Abwicklung von behördlichen Angelegenheiten. Des Weiteren wird oft Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten erfordert. Die Einteilung in einen Grad erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder MEDICPROOF. Sie stellen demnach keinen Antrag auf Pflegegrad 1, sondern auf einen Pflegegrad im Allgemeinen.

Wie stellt man einen Antrag?

Einen Antrag auf Pflegegrad stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Dies ist sowohl in schriftlicher als auch in telefonischer Form möglich. Anschließend kommt ein Gutachter zu Ihnen, um die noch vorhandene Selbstständigkeit der betroffenen Person zu beurteilen. Bei gesetzlich Versicherten handelt es sich dabei um einen Gutachter des MDK.

Nicht selten werden eingereichte Anträge abgelehnt. Doch auch dann besteht noch kein Grund zur Sorge: Sie können einer falschen Pflegegrad-Einstufung widersprechen.

Welche Leistungen stehen Betroffenen des Pflegegrad 1 zu?

ersonen mit Pflegegrad 1 erhalten wesentlich niedrigere Summen von der Pflegeversicherung als Personen eines höheren Pflegegrades. Grund dafür ist die vergleichsweise geringe benötigte Unterstützung. Betroffenen steht beispielsweise kein Anspruch auf die vollständige Finanzierung einer Tages– und Nachtpflege, einer Kurzzeitpflege oder einer Verhinderungspflege zu.

Dennoch hat die Einstufung in den Pflegegrad 1 viele Vorteile. Zum einen erhalten Betroffene bei häuslicher Versorgung Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro im Monat. Auch im Falle einer vollstationären Pflege im Pflegeheim werden Sie mit dieser Summe unterstützt. 125 Euro decken dabei jedoch nur einen sehr kleinen Teil der Kosten für einen Aufenthalt in einer solchen Einrichtung.

Zudem stehen Ihnen einmalig bis zu 4000 Euro zur Wohnraumanpassung zur Verfügung sowie eine kleine monatliche Summe für Pflegehilfsmittel. Des Weiteren profitieren sowohl Betroffene als auch Angehörige von umfassender Pflegeberatung. Angehörige können an kostenlosen Pflegekursen teilnehmen.

Pflegegeld für die 24h-Pflege nutzen

Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen der Pflegeversicherung, die Ihnen schon ab Pflegegrad 1 zustehen, können Sie auch für die Unterstützung durch eine liebevolle 24h-Pflegekraft nutzen. Diese wohnt mit im Haushalt der pflegebedürftigen Person, um bei der Bewältigung der alltäglichen Aufgaben zu helfen und Gesellschaft zu leisten.

Die Kölner Seniorenbetreuung24 hat es sich zur Aufgabe gemacht, die passende Betreuungskraft für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zu finden. Dazu setzen wir ganz auf die liebevolle und warmherzige Art der litauischen Pflegekräfte. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie sich für eine 24 Stunden Betreuung interessieren. Wir beraten Sie umfassend zu den verschiedenen Möglichkeiten und helfen Ihnen dabei, eine passende Betreuung zu finden. Wir freuen uns auf Sie!

Jetzt kostenlos beraten lassen
Zertifikat Aktiv für Senioren
Mitglied Erfolgsfaktor Familie