Pflegegrad 4

Pflegegrad 4

Pflegebedürftigkeit kann von Fall zu Fall unterschiedlich stark ausfallen. Diese lässt sich anhand der unterschiedlichen Pflegegrade näher bestimmen. Der zweithöchste dieser Pflegegrade ist der Pflegegrad 4. Er steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Man unterscheidet die verschiedenen Stufen der Pflegebedürftigkeit in erster Linie anhand der noch vorhandenen Selbstständigkeit. Dementsprechend variieren auch die erforderte Unterstützung sowie die Menge und Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung. Alles rund um die Themen Pflegegrad im Allgemeinen und Pflegegrad 4 im Speziellen erfahren Sie in diesem Beitrag.

 
Pflegegrad 4
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Pflegegrade

Es gibt fünf unterschiedliche Pflegegrade. Diese Einteilung besteht seit Anfang 2017 und erfolgt anhand des „Punktesystems des Neuen Begutachtungsassessments“ (NBA). Zur Bewertung der Selbstständigkeit werden während eines Gutachtens zwischen 0 und 100 Punkte vergeben. Je höher die Anzahl der Punkte, desto höher der Pflegegrad und demnach auch die Beeinträchtigung des Betroffenen.

Ein anerkannter Pflegegrad ist Grundvoraussetzung, um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können. Die Einteilung in die unterschiedlichen Pflegestufen dient in erster Linie der möglichst gerechten Verteilung dieser Leistungen.

Die fünf Pflegegrade

Personen, die dem Pflegegrad 1 zugeteilt werden, leiden in der Regel unter einer sehr geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Das Maß an erforderter Unterstützung ist demnach ebenfalls gering. Nach der Punkteverteilung des NBA entspricht ein Wert zwischen 12,5 und 27 Punkten dem Pflegegrad 1.

Bei über 27 bis einschließlich 47,5 Punkten handelt es sich um den Pflegegrad 2. Betroffene zeichnen sich durch eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aus.

Ab dem Pflegegrad 3 liegt bereits eine schwere Beeinträchtigung vor. Diese Pflegestufe wird ab 47,5 bis 70 Punkten vergeben.

Es folgt der Pflegegrad 4 mit einer schwersten Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Um diesen Pflegegrad zu erhalten, muss die betroffene Person zwischen 70 und 90 Punkte zugeteilt bekommen.

Bei über 90 Punkten handelt es sich dann um den Pflegegrad 5. Letzterer wird ausschließlich bei außergewöhnlich hohem Hilfsbedarf vergeben.

Pflegegrad 4

Personen, die dem Pflegegrad 4 zugeteilt werden, leiden unter einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Im NBA entspricht diese Pflegestufe einem Wert zwischen mindestens 70 und höchstens 90 Punkten. Das Maß an erforderter externer Unterstützung ist demnach sehr hoch. Dementsprechend steht betroffenen Personen eine Vielzahl an Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung:

Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 4

Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie nachweislich einem der fünf Pflegegrade zugeteilt sein. Eine kostenlose Pflegeberatung für Betroffene und Angehörige steht Ihnen ganz unabhängig vom Pflegegrad zu. Bei der Zuteilung zum Pflegegrad 4 können Sie darüber hinaus eine Vielzahl an Leistungen in Anspruch nehmen:

Monatlich steht den Betroffenen sogenanntes Pflegegeld in Höhe von 728 Euro zur Verfügung. Bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst erhalten Betroffene dieser Pflegestufe Pflegesachleistungen in Höhe von 1.612 Euro im Monat. Hier ist auch eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen möglich. Bei Bedarf wird auch die Tages- und Nachtpflege mit 1.612 Euro im Monat bezuschusst. Bei der Kurzzeit– und Verhinderungspflege stehen der pflegebedürftigen Person pro Jahr jeweils 1.612 Euro zur Verfügung. Die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim wird mit einer monatlichen Summe von 1.775 Euro unterstützt.

Die zusätzlichen Leistungen bei der häuslichen Pflege gleichen diesen Leistungen bei Pflegegrad 2 und 3. Hierbei handelt es sich um maximal 40 Euro für medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel sowie einmalig bis zu 4.000 Euro zur Wohnraumanpassung. Zudem stehen Betroffenen ein Gründungszuschuss sowie ein monatlicher Zuschlag in Höhe von 214 Euro für ambulante Wohngemeinschaften zu. Des Weiteren können unterschiedliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen beansprucht werden. Hierzu können weitere 125 Euro pro Monat in Anspruch genommen werden.

Die Beantragung eines Pflegegrades

Einen Antrag auf Pflegegrad können Sie entweder schriftlich oder telefonisch bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Die Prüfung der noch vorhandenen Selbstständigkeit erfolgt bei gesetzliche Versicherten durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Letzteres gilt für gesetzlich Versicherte. Das Pendant zum MDK für privat Versicherte ist MEDICPROOF.

Einstufung in den Pflegegrad 4

Die Bewertung der Selbstständigkeit erfolgt anhand verschiedener Kriterien: Der Gutachter zieht in erster Linie sechs Bereiche in Betracht, um die noch vorhandene Selbstständigkeit der betroffenen Person angemessen einzuschätzen. Zum einen wird die Mobilität, also die selbstständige Fortbewegung im Alltag beobachtet. Darüber hinaus spielen auch kognitive Fähigkeiten eine bedeutende Rolle in der Selbstständigkeit einer Person. Des Weiteren werden die Selbstversorgung und der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen in Betracht gezogen. Hierbei sind zum einen der selbständige Umgang mit der Körperpflege und der Nahrungsaufnahme und zum anderen der angemessene Umgang mit Medikamenten und anderen krankheitsbedingten Hilfsmitteln gemeint. Hinzu kommen auffällige Verhaltensweisen sowie die Gestaltung des Alltags.

Leider wird eine Vielzahl an Anträgen regelmäßig abgelehnt. Wenn das auch bei Ihnen der Fall sein sollte, ist das noch kein Grund zur Sorge. Einer falschen Pflegegrad-Einstufung können Sie auch widersprechen.

Kölner Seniorenbetreuung24: Beratung über Pflegegrade

Das Pflegegeld, das Ihnen mit Pflegegrad 4 zusteht, können Sie auch für die 24 Stunden Pflege nutzen. Dabei wohnt eine freundliche Pflegekraft – zumeist aus Osteuropa stammend – mit im Haushalt der pflegebedürftigen Person und unterstützt diese bei der Bewältigung ihres Alltags.

Wir von der Kölner Seniorenbetreuung24 vermitteln liebevolle Betreuungskräfte aus Litauen und stehen Ihnen bei sämtlichen Anliegen rund um die Betreuung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite. Auch bei einer plötzlich auftretenden Pflegebedürftigkeit sorgen wir für schnelle Hilfe und einen reibungslosen Ablauf von der Anreise bis zum Wechsel der Betreuungskräfte. Während der gesamten Betreuungszeit sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner und beraten Sie auch gerne zu allgemeinen Fragen der häuslichen Pflege.

Kontaktieren Sie uns jetzt, wenn Sie sich für unsere Leistungen interessieren. Wir freuen uns, Ihnen helfen zu dürfen!

 

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