Pflegestärkungsgesetz

Pflegestärkungsgesetz

Obwohl Demenzerkrankte ähnlich stark auf externe Hilfe angewiesen sind wie körperlich Erkrankte, wurden diese lange bei der Beurteilung einer Pflegebedürftigkeit außen vor gelassen. Das hat sich mit den Pflegestärkungsgesetzen grundlegend geändert. Diese wurden als Reaktion auf die ungleiche Verteilung von Pflegeleistungen verabschiedet. Insgesamt gibt es drei verschiedene Pflegestärkungsgesetze. Den Anfang machte das Pflegestärkungsgesetz I im Jahr 2014. Besonders mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz aus dem Jahr 2017 hat sich in der Pflege einiges geändert. Man spricht in Bezug auf das seit 2017 geltende Pflegestärkungsgesetz (PSG) II auch von einer Pflegereform. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.

Pflegestärkungsgesetz
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Das Wichtigste in Kürze:

Wie viele Pflegestärkungsgesetze gibt es & was bewirken sie?

Mittlerweile gibt es 3 Pflegestärkungsgesetze. Das erste trat 2014 in Kraft, das zweite und dritte 2017. Durch jedes neu verabschiedete Gesetz kam es schrittweise zu immer mehr Leistungen und stärkerer Unterstützung des Staates von Pflegebedürftigen.

Welche großen Veränderungen gab es durch die Pflegestärkungsgesetze?

Insbesondere durch das PSG II kam es zu einer bedeutenden Reform in der Pflegeversicherung, da es nun auch bessere Unterstützung für Demenzerkrankte gibt. Das dritte PSG ermöglicht vorrangig den einzelnen Kommunen mehr Möglichkeiten bei der Beratung von Pflegebedürftigen.

Die Wichtigkeit der Bestimmung des Pflegegrads

Durch das Pflegestärkungsgesetz kam es zu einer neuen Kategorisierung der Pflegebedürftigkeit in Pflegegrade. Je höher der Pflegegrad, umso höher wird die Pflegebedürftigkeit eines Betroffenen eingeschätzt und umso mehr Unterstützung erhält diese Person. Insgesamt gibt es 5 Pflegegrade.

Unsere Leistungen für Menschen mit Pflegegrad im Überblick:

24-Stunden Betreuungskraft begleitet Seniorin im Rollstuhl in die Natur

Grundpflege

Die Betreuungskraft unterstützt Sie liebevoll bei grundpflegerischen Tätigkeiten.
Eine Seniorin kocht eigenständig

Haushaltshilfe

Die Betreuungskraft übernimmt sämtliche hauswirtschaftliche Tätigkeiten für Sie.
Betreutes Wohnen

Soziale Betreuung

Die Betreuungskraft leistet dem Pflegebedürftigen Gesellschaft.

Ziele der Pflegestärkungsgesetze

Bei der großen Pflegereform ging es grundsätzlich um die Leistungen der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Personen. Dabei spielten vor allem die Leistungen für Demenzerkrankte eine große Rolle. Diesen standen bereits mit dem ersten PSG grundsätzlich die gleichen Leistungen wie dauerhaft körperlich Kranken zu. Im Rahmen des zweiten PSGs wurden viele Verfahren erneuert. Darunter beispielsweise die Begutachtungsmethode durch den MDK. Zudem wurden die alten Pflegestufen durch sogenannte Pflegegrade ersetzt.

Pflegestärkungsgesetz I

Das erste Pflegestärkungsgesetz wurde im Oktober 2014 verabschiedet und trat Anfang 2015 in Kraft. Von dem neuen Gesetz profitierten vor allem demenzerkrankte, psychisch kranke und geistig behinderte Personen. Nicht nur Betroffene, sondern vor allem auch pflegende Angehörige wurden durch die Änderungen stark entlastet. Demenzerkrankten Pflegebedürftigen standen von nun an höhere Leistungen zu. Die Zuschüsse für verschiedene Betreuungs- und Entlastungsleistungen stiegen. Darunter Zuschüsse für die Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege und die Betreuung in Pflegeheimen. Auch für Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungen stiegen die Zuschüsse.

Pflegestärkungsgesetz II

Im Rahmen des PSG II wurde schrittweise einiges in der Pflege grundlegend verändert. Daher spricht man in diesem Zusammenhang häufig von der größten Pflegereform seit der Gründung der Pflegeversicherung. Im Folgenden erfahren Sie mehr zu den wichtigsten Änderungen:

Pflegegrade statt Pflegestufen

Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss die Pflegebedürftigkeit der betroffenen Person zunächst nachgewiesen werden. Bis Ende 2016 unterschied man dabei zwischen drei verschiedenen Pflegestufen. Die Höhe der Leistungen stieg mit der jeweiligen Pflegestufe. Das zweite Pflegestärkungsgesetz hat die alten Pflegestufen durch fünf neue Pflegegrade ersetzt. Das Prinzip bleibt das Gleiche: Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen der Pflegekasse.

Begutachtungssystem

Ein Antrag auf Pflegegrad wird wie bei den Pflegestufen ganz formlos bei der Pflegekasse gestellt. Die Zuteilung in einen Pflegegrad erfolgt im Anschluss an eine Begutachtung. Dabei richten sich die Gutachter des MDK oder von MEDICPROOF seit 2017 nach einem neuen Punktesystem. Man spricht vom „Neuen Begutachtungsassessment“ oder NBA. Je höher die Punktzahl, desto höher der Pflegegrad.

Fünf Pflegegrade

Betroffene können im Rahmen der Begutachtung bis zu 100 Punkte erhalten. Anhand der Bepunktung erfolgt die Einteilung in einen entsprechenden Pflegegrad. Diese reichen von Pflegegrad 1, also einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, bis hin zu Pflegegrad 5, der schwersten Beeinträchtigung. Bei 12,5 bis 27 Punkten handelt es sich um Pflegegrad 1. Um dem Pflegegrad 2 zugeteilt zu werden, müssen mindestens 27 und bis zu 47,5 Punkte vergeben werden. Bei bis zu 70 Punkten handelt es sich bereits um Pflegegrad 3. Pflegegrad 4 wird mit 70 bis 90 Punkten bewertet. Bei bis zu 100 Punkten handelt es sich schließlich um den Pflegegrad 5.

Pflegebedürftigkeit

Die Vergabe der Punkte im NBA richtet sich nach der noch vorhandenen Selbstständigkeit der betroffenen Person. Dabei zieht der Gutachter sechs Kriterien zu Hilfe. Darunter die Mobilität, die kognitiven Fähigkeiten, die Selbstversorgung, Verhaltensweisen, der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und die Gestaltung des Alltags. Vor der Einführung des zweiten PSGs spielte dabei ausschließlich der körperliche Unterstützungsbedarf eine Rolle.

Von Pflegestufen zu Pflegegraden

Personen, die im Rahmen der alten Pflegestufen bereits Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen haben, mussten sich mit der Umstellung nicht erneut einem Prüfungsverfahren stellen. Versicherten mit anerkannter Pflegestufe wurde dabei anhand einer Tabelle ein entsprechender Pflegegrad zugewiesen. Sie sind dabei nie schlechter gestellt worden als zuvor.

Pflegestärkungsgesetz III

Bei dem dritten Pflegestärkungsgesetz geht es in erster Linie um die Rolle der Kommunen in Bezug auf die Beratung von pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen. Die Gestaltungsmöglichkeiten waren bis zur Einführung des dritten PSGs sehr begrenzt. Das Ziel dieses Gesetzes war es also, den Kommunen zu mehr Kompetenzen zu verhelfen. Seit 2017 steuern diese die Beratungsangebote in entsprechenden Stadt- und Kreisgebieten. Zudem können nun neue Pflegestützpunkte gegründet werden.

Beratung rund um das Thema Pflege

Je nach Pflegegrad kommen verschiedene Pflegeformen für Sie bzw. Ihre pflegebedürftigen Angehörigen in Frage. Bei der Suche nach einer passenden Pflegekraft wollen wir von der Kölner Seniorenbetreuung24 Sie unterstützen. Gerne beraten wir Sie hinsichtlich unserer vielfältigen Leistungen in Sachen Seniorenbetreuung. Unsere Kernkompetenz liegt in der Vermittlung erfahrener und freundlicher Pflegekräfte im Rahmen der 24h-Betreuung. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie pflegerische Unterstützung benötigen. Wir leiten die Anreise Ihrer Pflegekraft aus Osteuropa schnellstmöglich in die Wege und kümmern uns auch um alles Weitere.

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