Pflegegrad 3

Pflegegrad 3

Pflegebedürftigkeit variiert von Fall zu Fall. Die verschiedenen Stufen der Pflegebedürftigkeit werden in der Regel anhand der noch vorhandenen Selbstständigkeit gemessen. Je geringer die Selbstständigkeit, desto größer die Abhängigkeit von externer Unterstützung. Letzteres meint sowohl Hilfe bei der Pflege als auch finanzielle Unterstützung. Versicherte können oft Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Im Folgenden finden Sie diesbezüglich weitere Informationen. Außerdem erfahren Sie hier mehr über den Pflegegrad 3, welcher sich durch eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit auszeichnet.

 
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Pflegegrad – Definition

Die unterschiedlichen Stufen der Pflegebedürftigkeit werden anhand sogenannter Pflegegrade gemessen. Seit Anfang 2017 erfolgt die Einteilung in insgesamt 5 verschiedene Pflegegrade. Hierzu wurde ein Punktesystem eingeführt. Dieses Punktesystem des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) reicht von 0 bis 100 Punkten. Je höher die Anzahl der Punkte, desto höher der Pflegegrad. Ein höherer Pflegegrad zeichnet wiederum eine geringe Selbstständigkeit und somit eine höhere Beeinträchtigung aus. Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, ist die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit durch die Zuteilung eines Pflegegrades notwendig.

Pflegegrad 3 – Definition

Ab 47,5 Punkten im NBA liegt der Pflegegrad 3 vor. Dieser zeichnet sich durch eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aus. Eine selbstständige Versorgung ist demnach kaum noch möglich. Bis zu 70 Punkte werden in dieser Stufe der Pflegebedürftigkeit vergeben. Bei mehr als 70 Punkten handelt es sich um Pflegegrad 4 oder 5.

Antrag auf Pflegegrad

Um in einen Pflegegrad eingestuft zu werden, müssen Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person zunächst einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Sie können nicht gezielt den Pflegegrad 3 oder einen sonstigen Pflegegrad beantragen. Die Zuteilung erfolgt durch einen Gutachter. Den Antrag stellen Sie schriftlich oder telefonisch bei Ihrer Pflegekasse. Bei gesetzlich Versicherten folgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Der Gutachter macht sich anhand verschiedener Kriterien ein Bild hinsichtlich der noch vorhandenen Selbstständigkeit der betroffenen Person. Anträge auf Pflegegrad werden leider oft abgelehnt. Einer falschen Pflegegrad-Einstufung können Sie jedoch widersprechen.

Kriterien für die Begutachtung

Bei der Begutachtung werden in erster Linie folgende Bereiche in Betracht gezogen:

Das erste Kriterium, um die Selbständigkeit der betroffenen Person beurteilen zu können, ist die Mobilität. Der Gutachter beobachtet, inwiefern sich die pflegebedürftige Person im Alltag selbstständig fortbewegen kann. Des Weiteren werden auch kognitive Fähigkeiten berücksichtigt. Dabei handelt es sich um kommunikative und geistige Fähigkeiten. Auch die Selbstversorgung spielt im Bereich der Selbstständigkeit eine große Rolle. In diesem Bereich wird vor allem auf die Körperpflege und die Nahrungsaufnahme geachtet. Zudem wird in einem gesonderten Kriterium der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen beobachtet. Dabei handelt es sich um den selbstständigen und angemessenen Umgang mit Medikamenten und anderen krankheitsbedingten Hilfsmitteln. Des Weiteren werden auch auffällige Verhaltensweisen und die Gestaltung des Alltags zur Bewertung der Selbstständigkeit herangezogen.

Leistungen bei Pflegegrad 3

Nach der Genehmigung Ihres Antrags und der Zuteilung in einen Pflegegrad stehen Ihnen neben der kostenlosen Pflegeberatung für Betroffene und Angehörige unterschiedliche Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung. Im Falle des Pflegegrads 3 handelt es sich um folgende Leistungen:

Zum einen steht der pflegebedürftigen Person monatlich ein sogenanntes Pflegegeld in Höhe von 545 Euro zu. Dabei handelt es sich um über 200 Euro mehr als beim Pflegegeld für Betroffene des Pflegegrads 2. Bei der Versorgung durch z.B. einen ambulanten Pflegedienst erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 Pflegesachleistungen in Höhe von 1.298 Euro im Monat. Eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist bei der Versorgung ebenfalls möglich. Des Weiteren werden bei Bedarf die Tages- und Nachtpflege, die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege bezuschusst. Bei der Tages- und Nachtpflege stehen der betroffenen Person monatlich bis zu 1.298 Euro zur Verfügung. Bei der Kurzzeit- und Verhinderungspflege beträgt die Summe bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Zudem können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 verschiedene Betreuungs- und Entlastungsleistungen beanspruchen. Hierzu steht ihnen eine weitere monatliche Summe von 125 Euro zur Verfügung.

Weitere Leistungen in häuslicher Pflege

Bei einer häuslichen Pflege erhält die betroffene Person zusätzlich eine kleine monatliche Summe von maximal 40 Euro für medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Zudem stehen ihr einmalig bis zu 4000 Euro zur barrierefreien Wohnraumanpassung zur Verfügung. Des Weiteren stehen Betroffenen ein Gründungszuschuss sowie ein monatlicher Zuschlag in Höhe von 214 Euro für ambulante Wohngemeinschaften zu.

Leistungen bei stationärer Pflege

Auch die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim wird monatlich bezuschusst. Bei Pflegegrad 3 werden die Pflegeheimkosten mit 1.262 Euro unterstützt.

Weitere Beratung durch die KölnerSeniorenbetreuung24

Wer sich mit dem Gedanken beschäftigt, eine Pflegekraft aus Osteuropa zur 24 Stunden Betreuung zu Hilfe zu holen, hat natürlich auch Fragen zur Finanzierung. Dazu können Sie das Pflegegeld nutzen, das betroffenen Personen ab Pflegegrad 2 zusteht.

Bei weiteren Fragen hinsichtlich Pflegegraden und Finanzierungsmöglichkeiten der 24 Stunden Pflege beraten wir von der Kölner Seniorenbetreuung24 Sie gerne. Sowohl Betroffene als auch Angehörige können uns jederzeit kontaktieren. Gemeinsam finden wir eine liebevolle Pflegekraft, die optimal zu Ihren individuellen Bedürfnissen und Anforderungen passt. So bieten wir Ihnen beispielsweise auch Betreuerinnen, die sich speziell mit der Betreuung Demenzkranker befassen. Kontaktieren Sie uns am besten noch heute.

Wir freuen uns schon darauf, von Ihnen zu hören!

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