Verhinderungspflege
Gerade wenn Angehörige die Verantwortung übernehmen, eine pflegebedürftige Person zu betreuen, darf man die zeitintensive Verpflichtung und auch das emotionale Ausmaß der Pflege nicht außer Acht lassen. Wie geht man damit um, wenn man selbst erkrankt, wichtige Termine anstehen oder man eine Verschnaufpause in Form eines Erholungsurlaubes benötigt?
Um die Versorgung von Pflegebedürftigen auch im Falle einer Verhinderung der eingetragenen Pflegeperson zu gewährleisten, gibt es die sogenannte Verhinderungspflege. Unter Verhinderungspflege versteht man eine Leistung der Pflegeversicherung. Diese regelt nach §39 des Elften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI) Leistung, Umfang und Kosten.


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Das Wichtigste in Kürze:
Was versteht man unter Verhinderungspflege?
Bei Verhinderungspflege handelt es sich um den Einsatz einer externen Pflegekraft für den Zeitraum der eigenen Abwesenheit. Die Finanzierung erfolgt über die Pflegekasse.
Wie hoch ist der Verhinderungspflegebetrag?
Sie können jährlich bis zu 1.612€ erstattet bekommen. Außerdem besteht die Möglichkeit, den Betrag, der Ihnen für die Kurzzeitpflege zugesprochen wird, auf die Verhinderungspflege anzurechnen, sofern die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen wurde.
Voraussetzungen für Anspruch auf Verhinderungspflege
Die pflegebedürftige Person muss mindestens einen Pflegegrad 2 aufweisen, um Anspruch auf Verhinderungspflegegeld zu haben. Außerdem muss die Pflegeperson mindestens 6 Monate offiziell als solche eingetragen sein. Sollten die Voraussetzungen erfüllt werden, können Sie Ihren Anspruch auf Pflegegeld bis zu 4 Jahre rückwirkend geltend machen.
Wer kann als Ersatz eingesetzt werden?
Theoretisch kann jeder für die Verhinderungspflege eingesetzt werden. Sollte es sich dabei jedoch um Verwandte handeln, steht Ihnen nur der 1,5-fache Betrag zu. Bei einer Verhinderungspflege durch Nachbarn, Freunde oder externe Dienstleister kommt es zu keiner Kürzung der Gelder.
Unsere Leistungen im Überblick, für den Moment, in dem Sie verhindert sind:

Grundpflege
- Körperpflege
- Nahrungsaufnahme
- Toilettengang

Haushaltshilfe
- Putzen
- Waschen
- Kochen
- Einkaufen

Soziale Betreuung
- Terminen
- Freizeitaktivitäten
- Immer ein offenes Ohr für alle Probleme.
Welche Voraussetzungen Sie für einen Antrag auf Verhinderungspflege erfüllen müssen
Verhinderungspflege können Sie für unterschiedliche Zwecke in Anspruch nehmen. Wenn Sie krank sind, Erholungsurlaub benötigen oder anderweitig verhindert sind, können Sie Verhinderungspflege beantragen. Als Pflegeersatz können Sie einen ambulanten Pflegedienst, Freunde, Nachbarn oder andere Angehörige einsetzen. Auch die 24 Stunden Betreuung durch eine von uns vermittelte Pflegekraft ist möglich.
Folgende Bedingungen müssen dazu erfüllt sein:
- Ihre Zeit als eingetragene Pflegeperson in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person muss mindestens 6 Monate andauern. Die Genehmigung des Pflegegrades bezeichnet meistens den Beginn der Pflegezeit. Erwähnen Sie in der Erstbegutachtung unbedingt den Beginn der Pflegebedürftigkeit, auch wenn dieser schon länger zurückliegt. So besteht schon vorher ein Anspruch auf Verhinderungspflege, da der Beginn der Pflegebedürftigkeit meist vor der Genehmigung des Pflegegrades liegt.
- Für einen Antrag auf Verhinderungspflege muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Pflegepersonen unter Grad 2 haben keinen Anspruch auf die Leistungen der Verhinderungspflege.
- Wenn Sie den maximalen jährlichen Betrag des Verhinderungspflegegelds von 1.612 € nutzen wollen, darf die Ersatzpflege mit der pflegebedürftigen Person nicht 1. oder 2. Grades verwandt oder unter der gleichen Adresse gemeldet sein.
- Wenn nahe Verwandte die Pflege übernehmen sollen, stehen Ihnen Leistungen in Höhe des Pflegegelds zu, aber nur für maximal sechs Wochen – also das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldbetrags.
- Sie müssen bei der Pflegekasse bei Beantragung des Pflegegeldes alle Belege und Nachweise über die Kosten im Rahmen der Verhinderungspflege nachweisen können.
Sie können Ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse auch 4 Jahre rückwirkend geltend machen, solange Sie alle hier beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.
Gesetzlicher Anspruch auf Verhinderungspflegegeld
Sie können bei der Krankenkasse gegen Auszahlung des Verhinderungspflegegeldes die Inanspruchnahme einer externen Leistung – die Ersatzpflege – beantragen. Mögliche Gründe für die Beanspruchung einer Ersatzpflege gibt es viele; ob Sie nun in den Urlaub fahren, emotional Abstand gewinnen, Hobbies nachgehen oder anderweitig Verpflichtungen haben.
Das laut Gesetz allen Pflegebedürftigen (Pflegegrade 2 bis 5) zustehende Verhinderungspflegegeld ermöglicht es Ihnen, eine Vertretung für die Ersatzpflege einzusetzen. Sie finden den Antrag bei Ihrer Pflegekasse entweder auf der Website zum Download oder Sie können ihn sich direkt zuschicken lassen.
Anspruchshöhe des Verhinderungspflegegeldes
Das Verhinderungspflegegeld beträgt seit 2015 jährlich 1.612 €. Sie können zusätzlich außerdem Verhinderungspflegegeld für einen Zeitraum von bis zu 6 Wochen beantragen und zudem 50 % des Leistungsbetrages der Kurzzeitpflege zum Zwecke der Verhinderungspflege ausgeben. Zusammengefasst bedeutet das, dass die jährliche Bezuschussung 2.418 € oder eben pro Monat 201 € beträgt. Außerdem steht Ihnen nach dieser Regelung zusätzlich Anspruch auf 2 Wochen Kurzzeitpflege zu.
Kurz und knapp zusammengefasst: Es können im Jahr maximal 1.612 € erstattet werden und die Verhinderungspflege ist auf 6 Wochen im Jahr begrenzt. Um etwaige Auslagen wie Sachleistungen eines Pflegedienstes oder Verdienstausfall einer Privatperson erstattet zu bekommen, müssen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse einen Antrag stellen.
Rückwirkende Beantragung von Verhinderungspflege
Natürlich kann man nicht immer im Vorfeld planen, wann ein Pflegeersatz für die pflegebedürftige Person benötigt wird. Sie können daher, wie oben beschrieben, die Verhinderungspflege auch bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragen. Auch hier: Bewahren Sie alle Belege zu etwaigen Auslagen zur Vorlage bei der Pflegekasse auf. Anträge hierfür erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Zur Beachtung:
Was beinhaltet die Verhinderungspflege?
Ersatzkräfte dürfen sowohl die Grundpflege als auch die Haushaltsführung übernehmen. Unter Grundpflege versteht man die Unterstützung bei der täglichen Körperpflege, Unterstützung bei Blasen- und Darmentleerung sowie bei Ernährung und Mobilisierung. Die Haushaltsführung umfasst die hauswirtschaftliche Versorgung, also Einkaufen, Wohnraumreinigung, Wäsche waschen und Kochen.
Vorsicht bei der medizinischen Behandlungspflege: Sie gehört nicht zu den Leistungen der Verhinderungspflege, da sie vom Arzt verordnet und ihre Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Ausschließlich examinierte Pflegekräfte sind zur Durchführung der medizinischen Behandlungspflege berechtigt.
Wen kann man für die Verhinderungspflege als Ersatz beauftragen?
Im Prinzip dürfen Sie einsetzen, wen Sie für die Verhinderungspflege als geeignet betrachten. Je nachdem, ob Sie Verwandte, Nachbarn oder Pflegekräfte wie unsere 24 Stunden Betreuung mit der Ersatzpflege beauftragen, unterscheidet sich allerdings die Kostenerstattung:
- Ihnen steht nur der 1,5-fache Betrag des monatlichen Pflegegeldes zu, wenn Sie den Einsatz von verwandten oder verschwägerten Personen bis zum 2. Grad in Erwägung ziehen. Dazu zählen beispielsweise Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister, Ehepartner, Schwiegerkinder, Schwager/Schwägerin oder eben auch Personen, die im Haushalt der pflegebedürftigen Person gemeldet sind. Sollten den Angehörigen im Bezug auf die Verhinderungspflege hohe Kosten wie Verdienstausfälle oder Fahrtkosten anfallen, können Sie diese Auslagen auch dann geltend machen, wenn das Pflegegeld nicht ausreicht. Sie müssen der Pflegekasse hierzu unbedingt einen Nachweis über die Kosten vorlegen.
- Sollten Sie Freunde, Nachbarn, Haushaltshilfen oder professionelle Dienstleister mit der Ersatzpflege beauftragen, so stehen Ihnen die Verhinderungspflegegelder von maximal 1.612€ im Jahr für die Bezahlung dieser Personen zu.
Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Personen mit dem Pflegegrad 2 haben neben der Verhinderungspflege ebenfalls Anspruch auf die sogenannte Kurzzeitpflege. Hierbei handelt es sich um eine Unterbringung in einer vollstationären Einrichtung für bis zu 4 Wochen pro Jahr. Sollten Sie Ihren Anspruch auf Kurzzeitpflege nicht geltend machen, so können Sie die zur Verfügung stehenden Mittel auch für die Verhinderungspflege aufwenden. So können Sie bis zu 806€ aus der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege anrechnen lassen.
Die Leistungen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege lassen sich frei kombinieren. Beispielsweise können Sie bei Ausfall der pflegenden Person den zur Verfügung stehenden Betrag der Verhinderungspflege – sofern noch nicht in Anspruch genommen – auch für die Kurzzeitpflege anrechnen lassen. Das kann sinnvoll sein, wenn beispielsweise durch den Ausfall die Pflege in der häuslichen Umgebung nicht möglich ist.
Bedeutet Verhinderungspflege eine Kürzung des Pflegegeldes?
Das sogenannte Pflegegeld ist ein Betrag, der im Falle einer Pflege im häuslichen Umfeld durch Angehörige von der Pflegeversicherung dem Pflegegrad entsprechend monatlich ausgezahlt wird. Durch das Beziehen von Verhinderungspflege wird dieser Betrag weder gekürzt noch gestrichen. Der Pflegebedürftige erhält weiterhin den ihm zustehenden vollen Betrag.
Die Verhinderungspflege im Überblick
- Verhinderungspflege muss nicht im Vorhinein beantragt werden, wenn der pflegebedürftigen Person bereits Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 zugesprochen wurde.
- Sie können Verhinderungspflege bis zu 4 Jahre rückwirkend geltend machen.
- Jährlich können Sie bis zu 1.612€ für die Verhinderungspflege erstattet bekommen. Belege über Auslagen müssen Sie der Pflegekasse vorlegen.
- Verhinderungspflege kann man bis zu 6 Wochen (42 Tage) jährlich in Anspruch nehmen. Das hat keinerlei Einfluss auf die Zahlung des Pflegegelds.
- Sie können die Leistungen der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege frei kombinieren.
Ermutigung zur Inanspruchnahme von Verhinderungspflege
Einen pflegebedürftigen Angehörigen im häuslichen Umfeld zu pflegen kann eine hohe körperliche wie auch seelische Belastung bedeuten. Es besteht die Gefahr, die eigene Gesundheit und persönliche Bedürfnisse zu vernachlässigen, um rund um die Uhr für die pflegebedürftige Person da zu sein und ihr ein gutes Leben zu ermöglichen. Es ist ratsam, die Leistung der Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, um durch eine Auszeit selbst wieder Kraft tanken zu können. Natürlich bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie die vorgegebenen 6 Wochen am Stück oder auch über das Jahr verteilt einsetzen. Vielleicht wollen Sie die Verhinderungspflege auch nur stundenweise einsetzen, um etwas Zeit für sich zu haben.
Verhinderungspflege ermöglicht es Ihnen, einmal durchzuatmen und auf Ihr eigenes Wohlbefinden und Ihre Gesundheit zu achten. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit unseren Angeboten rund um die 24 Stunden Pflege.
Für mehr Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Nutzen Sie hierfür unsere Hotline: 0221 – 78942795 oder das Anfrageformular.
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